Eine Testamentsvollstreckung kommt insbesondere in Betracht, wenn:
- die Erben nicht in der Lage sind, den Erbfall abzuwickeln oder den Nachlass zu verwalten
- ein Zugriff Dritter wie Gläubiger, Sozialbehörden oder Ex-Ehegatten auf das Vermögen droht
- ein Betrieb bzw. Unternehmen durch Generationswechsel weitergeführt werden soll
Wie wir helfen können:
- Vertretung von Testamentsvollstreckern oder Erben bei Konflikten
- Prüfung der Zweckmäßigkeit bzw. Notwendigkeit einer Testamentsvollstreckung, z.B. Dauer- oder Abwicklungsvollstreckung
- Durchführung von Testamentsvollstreckungen