Wirtschaftshilfen

und Fördermittel

Die Corona-Pandemie hat auch unseren Berufsstand vor große Herausforderung gestellt. Als prüfender Dritter wurden wir in die Verantwortung genommen, Anträge auf Fördermittel verschiedenster Wirtschaftshilfsprogramme zu prüfen und zu beantragen.

Wir haben schnell auf diese besondere Situation reagiert und ein Kompetenzteam zusammengestellt, dass sich tagesaktuell mit den einzelnen Bestimmungen der Förderprogramme befasst. Zudem wurden sämtliche Mitarbeiter in der Entgeltabrechnung intensiv zur Abrechnung von Kurzarbeitergeld geschult.

Unsere Mandanten informieren wir regelmäßig über neue Hilfsprogramme, sobald die entsprechenden Hilfen beantragt werden können.

Unser Leistungsspektrum im Bereich der Wirtschaftshilfen umfasst unter anderem:

Anträge auf Kurzarbeitergeld

Überbrückungshilfen

Neustarthilfen

Ermittlung des Liquiditätsengpasses im Sinne der Soforthilfe

KfW-Schnellkredit

SH Härtefallfonds Mittelstand

Anpassung von Steuervorauszahlungen

Anträge auf Stundung

Begleitung von Prüfungen des Kurzarbeitergeldes