Die Corona-Pandemie hat auch unseren Berufsstand vor große Herausforderung gestellt. Als prüfender Dritter wurden wir in die Verantwortung genommen, Anträge auf Fördermittel verschiedenster Wirtschaftshilfsprogramme zu prüfen und zu beantragen.
Wir haben schnell auf diese besondere Situation reagiert und ein Kompetenzteam zusammengestellt, dass sich tagesaktuell mit den einzelnen Bestimmungen der Förderprogramme befasst. Zudem wurden sämtliche Mitarbeiter in der Entgeltabrechnung intensiv zur Abrechnung von Kurzarbeitergeld geschult.
Unsere Mandanten informieren wir regelmäßig über neue Hilfsprogramme, sobald die entsprechenden Hilfen beantragt werden können.
Unser Leistungsspektrum im Bereich der Wirtschaftshilfen umfasst unter anderem:
Anträge auf Kurzarbeitergeld
Überbrückungshilfen
Neustarthilfen
Ermittlung des Liquiditätsengpasses im Sinne der Soforthilfe
KfW-Schnellkredit
SH Härtefallfonds Mittelstand
Anpassung von Steuervorauszahlungen
Anträge auf Stundung
Begleitung von Prüfungen des Kurzarbeitergeldes